Das Wohnungseigentumsrecht ist im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) geregelt. Aber in erster Linie ergeben sich Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihren Miteigentümern aus der Teilungserklärung und der aktuellen Rechtsprechung.

 

Die Teilungserklärung beinhaltet einmal die Aufteilung eines Hauses in Wohnungseigentum; dort können Sie nachlesen, woraus Ihr Sondereigentum besteht, wie viele Anteile Sie am Gemeinschaftseigentum haben und welche Sondernutzungsrechte (z.B. Stellplatz, Gartennutzung) Ihnen eingeräumt wurden. Der zweite Teil ist dann die Gemeinschaftsordnung, die die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander festlegt. Ergänzend gilt dann das WEG.

 

Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück und sämtliche Teile des Hauses, die mehreren Wohnungen gemeinsam dienen, also Bodenplatte, tragende Wände, Decken, Dach und sämtliche gemeinsamen Versorgungseinrichtungen. Es gehört allen Wohnungseigentümern gemeinsam nach ihren Anteilen.

 

Sondereigentum ist das Eigentum, das dem einzelnen Wohnungseigentum allein gehört. 

WEG

rund ums Wohnungseigentumsrecht

Es handelt sich dabei um Bodenbelag, nicht tragende Wänden, Putz auf sämtlichen Wänden in der Wohnung, Putz unter den Decken und meist Zu- und Ableitungen allein für die Wohnung ab dem letzten Abzweig.

 

Ein Sondernutzungsrecht weist einem Wohnungseigentümer das ausschließliche Nutzungsrecht an einem Teil des Gemeinschaftseigentums zu.

 

Wohnungseigentumsrecht ist im Wesentlichen Rechtsprechungsrecht. Die Gerichte sind bereits mit fast allen Problemen befasst worden, seien es Probleme über nur wenige Cent, seien es Probleme über die Erneuerung von Fassaden u.ä. Sowohl die Stimmrechte als auch die Kostenverteilung sind komplex und im Einzelfall rechtlich schwierig.

 

Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft sind wirksam, wenn sie nicht binnen eines Monats ab Beschlussfassung gerichtlich angefochten werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nur eine allgemeine Information über Aspekte des Wohnungseigentumsrechts sein kann. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und löst keinerlei Haftungsansprüche aus.

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Sie werden sehen, dass Ihr Problem gelöst werden kann, auch wenn es zunächst kompliziert erscheint."

Rechtsanwalt und Notar a.d.

reimund W. Peikert

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