Wussten Sie schon, dass das Gesetz (BGB) die Grundzüge des Mietrechts im Jahre 1896 festgelegt hat? Daher kennt das BGB als Grundsätze die Warmmiete (Inklusivmiete) und die Renovierung durch den Vermieter.

 

Sie denken jetzt, dass heute doch allgemein neben der Kaltmiete die Betriebskosten (Nebenkosten) umgelegt werden und dass der Mieter die Wohnung renovieren muss.

 

Richtig! Diese Verpflichtungen bestehen aber nur deswegen, weil sie in den Mietverträgen dem Mieter auferlegt werden.

Zur Wirksamkeit von Mietverträgen existiert eine umfängliche Rechtsprechung. Allein in den letzten 4 Jahren hat der BGH (Bundesgerichtshof) ca. 16 grundsätzliche Entscheidungen zu der Wirksamkeit von Renovierungsklauseln erlassen. Die Entscheidungen über Nebenkosten und die Unwirksamkeit von Abrechnungen gehen darüber noch hinaus.

Mietrecht

Insbesondere wohnungsmietrecht

Beispiele:

  • Die Vereinbarung, dass der Mieter die Wohnung in regelmäßigen Abständen renovieren muss, ist in einem Formularmietvertrag nicht wirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben worden ist.
  • Das Versiegeln von Parkett ist keine Renovierung. Das Weißen von Decken darf nicht allgemein verlangt werden.
  • Verwaltungskosten sind keine Nebenkosten. Kosten einer Glasversicherung dagegen sind Nebenkosten.
  • Der Vermieter muss Ihre Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand halten, er muss also Baumängel beseitigen. Diese Pflicht kann auch durch Mietverträge nicht geändert werden. Aber was ist ordnungsgemäß. Haben Sie Anspruch auf Verbesserungen, insbesondere energieeinsparende Maßnahmen?

 

Sie halten spätestens jetzt Mietrecht für schwierig? Stimmt. Aber unsere fundierte Ausbildung und ständige Weiterbildung und Beobachtung der Rechtsprechung garantiert Ihnen, dass auch Ihr Anliegen unter Anwendung der neuesten Entscheidungen gelöst wird.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Darstellung nur eine allgemeine Information über mietrechtliche Aspekte sein kann. Es handelt sich um keine Rechtsberatung und löst keinerlei Haftungsansprüche aus.

"Lassen Sie sich von mir individuell beraten. Schicken Sie mir eine Mail oder setzen Sie sich mit meinen Mitarbeiterinnen telefonisch in Verbindung, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

 

Sie werden sehen, dass Ihr Problem gelöst werden kann, auch wenn es zunächst kompliziert erscheint."

Rechtsanwalt und Notar a.d.

reimund W. Peikert

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